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   LAG Bremen, 21.02.2007 - 2 Sa 206/05   

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https://dejure.org/2007,71029
LAG Bremen, 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 (https://dejure.org/2007,71029)
LAG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 (https://dejure.org/2007,71029)
LAG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 2 Sa 206/05 (https://dejure.org/2007,71029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung FN / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen, Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, selbstständiges Auftreten des Unternehmers, Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, ordentliche Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10

    Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer

    Aus dem Wesen eines Franchisevertrages folgt jedenfalls nicht automatisch, dass der Franchisenehmer kein Arbeitnehmer sein kann (so ausdrücklich LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 196 unter Hinweis auf BAG vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96, dokumentiert bei juris und BAG vom 16.07.1999 - 5 AZB 29/96, dokumentiert bei juris; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.1987 - Az.: 16 TaBV 83/97, dokumentiert bei juris).

    In der Regel unterwirft er sich im Hinblick auf die Einhaltung eines systemkonformen Verhaltens umfassenden Kontroll- und Weisungsbefugnissen des Franchisegebers (vgl. LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05 dokumentiert bei juris Rn. 198 unter Hinweis auf Franzen, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 33 sowie LAG Düsseldorf vom 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87, dokumentiert bei juris Rn.121 m.w.N.; SG Detmold vom 09.02.2010 - S 20 R 169/08, dokumentiert bei juris Rn. 24).

    Mit der vorgenannten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Bremen darauf erkannt, dass es der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers nicht entgegen steht, dass dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst Arbeitnehmer einstellen kann, wenn der Franchisegeber sich selbst für befugt hält, über den Fortbestand der von dem Franchisegeber geschlossenen Arbeitsverhältnisse zu entscheiden (LAG Bremen vom 21.02.2007 - 2 Sa 206/05, dokumentiert bei juris).

  • OLG Saarbrücken, 11.04.2011 - 5 W 71/11

    Rechtswegbestimmung: Qualifikation eines Franchisenehmers als

    Zur Sicherstellung der Einhaltung von Richtlinien und Grundsätzen waren der Franchisegeberin wiederum umfassende Kontrollrechte eingeräumt (§ 6 des Vertrags), so etwa unangemeldete Überprüfungen, das Recht auf Erhalt vollständiger Monatsberichte mit betriebswirtschaftlichen Auswertungen etc., der Online-Abruf täglicher Umsätze, das Recht auf Erhalt "aller Daten und Informationen über den Betrieb, dessen wirtschaftliche Lage, die Personalsituation und alle sonstigen nach billigem Ermessen des Franchisegebers bedeutsamen Vorkommnisse" (§ 6 Abs. 4 des Vertrags; zur Relevanz vorgegebener Abrechnungssysteme siehe BGH, Beschl. v. 4.11.1998 - VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218; auch LAG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 Sa 206/05 - in die Gegenrichtung tendierend LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.8.2010 - 10 Sa 90/10 -).

    Was die nach dem Vertrag jedenfalls formal unverbindlichen Preisempfehlungen anbelangt, verweist das Gericht zu Recht auf den Umstand, dass die Verfügungsbeklagte durch die nicht beeinflussbaren Einkaufskonditionen und die Veröffentlichung von Preisen im Internetauftritt der Verfügungsklägerin faktisch auch in der Preisgestaltung fremdbestimmt war (zu Einschränkungen durch faktische Preisbindungen siehe LAG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 Sa 206/05 -).

    Das Einkommen der Verfügungsbeklagten zeigt, dass ihre Tätigkeit keine unternehmerischen Erwerbschancen bot, die sie von einem Arbeitnehmer abgehoben hätten (vgl. BGH, Beschl. v. 4.11.1998 - VIII ZB 12/98 - NJW 1999, 218; LAG Bremen, Urt. v. 21.2.2007 - 2 Sa 206/05 -).

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Aufgrund des abgestuften Verhältnisses von Arbeitgeber, Mittelsperson und Arbeitnehmer kann sich allerdings gleichzeitig ein Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem über die Mittelsperson beschäftigten Arbeitnehmer ergeben (BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 31; LAG Bremen, Urteil vom 21.2.2007, 2 SA 206/05, Juris Rn. 237; LAG Hamburg, Urteil vom 27.2.2008, 5 Sa 65/07, Juris Rn. 51; Preis in Erfurter Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 611 Rn. 173) .
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